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Plaudereien im Dunstkreis von Untermhaus
Stammtischtermine
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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:05 
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Alter Schotte hat geschrieben:
Schon wieder ein Raucher, der nicht verstanden hat, worum es geht. Es geht hier (obiger OTZ-Artikel) nicht um Euch erwachsene Raucher, sondern um 13-Jährige, die gegen Vorschriften verstoßen haben und da müssen sie mit den Konsequenzen rechnen. Ist nun mal so.
dazu geht es noch darum, dass sich der papa um das persönlichkeitsrecht seines töchterchens sorgt, obwohl er ihr mächtig eins pfeifen müsste :lol:


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:09 
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strubbelmiez_1975 hat geschrieben:
dazu geht es noch darum, dass sich der papa um das persönlichkeitsrecht seines töchterchens sorgt, obwohl er ihr mächtig eins pfeifen müsste :lol:

Höchstwahrscheinlich Raucher. :idea:


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:22 
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Na klar, denn wer raucht, schubst auch kleine Enten in den Teich und schlafende Hühner von der Stange.


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:26 
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archivar hat geschrieben:
Na klar, denn wer raucht, schubst auch kleine Enten in den Teich und schlafende Hühner von der Stange.

Wer sagt das? :roll:


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:35 
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es kommt noch schlimmer.
Böse Zungen behaupten:
"Wer nicht raucht - riecht nach Urin" :motz:


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:35 
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Alter Schotte hat geschrieben:
strubbelmiez_1975 hat geschrieben:
dazu geht es noch darum, dass sich der papa um das persönlichkeitsrecht seines töchterchens sorgt, obwohl er ihr mächtig eins pfeifen müsste :lol:

Höchstwahrscheinlich Raucher. :idea:
ja, ist er ja, siehe artikel :lol: sie spielte doch lt. seiner aussage moralapostel ...


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:40 
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strubbelmiez_1975 hat geschrieben:
... sie spielte doch lt. seiner aussage moralapostel ...

Dann sollte er mal zurückdenken, wann sie das zum letzten Mal gesagt hat. Da war sie vielleicht noch im Nichtraucheralter, 10 oder so :)


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:49 
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Alter Schotte hat geschrieben:
strubbelmiez_1975 hat geschrieben:
... sie spielte doch lt. seiner aussage moralapostel ...

Dann sollte er mal zurückdenken, wann sie das zum letzten Mal gesagt hat. Da war sie vielleicht noch im Nichtraucheralter, 10 oder so :)
:wink: dann müsste man unter dem online-artikel mal rückfrage halten. vielleicht kriegt man da sogar noch ne antwort :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Do 27.Sep 2012 7:34 
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Alter Schotte hat geschrieben:
Links die Lunge vom Archivar, rechts die von, ähm, z.B. Pfiffikus :P

Bild

Alter Schotte,
der dieses Bild vor 9 Jahren schon mal gepostet hat :wink:


Und der archi lebt immer noch ... :!:

Ich habe es hier in Bezug auf die Alk-Testkäufe schon einmal geschrieben: Es ist sehr komisch, wie schnell einige Leute ihre eigene Jugend und die damit verbundenen Sünden vergessen. Natürlich soll die Ordnungsamtstante bei einer 13 jährigen einschreiten, falls sie denn gesehen hat, dass die beiden geraucht haben. Bisher hat sie nur behauptet, das Übergeben eines zigarettenähnlichen Gegenstandes gesehen zu haben! Das kann auch alles mögliche andere gewesen sein ...
In keinem Fall durfte aber die Tasche durchsucht werden. Eine Aufnahme der Personalien wäre das gewesen, was zulässig war.


Der Schotte hat bestimmt sein erstes Bier mit 29 getrunken und er hat bestimmt nie heimlich einen Zug probiert... - auch über die Art und Weise des Entstehens seiner Kinder gibt es unterschiedliche Aussagen :mrgreen: Zigaretten - huch :mrgreen: Alkohol - huch :mrgreen: Frauen - huch :mrgreen:

Willi - wir wollen Insiderinformationen!!!!!!!!!


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BeitragVerfasst: Do 27.Sep 2012 10:22 
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nochmal und das hatten wir sicher schon x-mal: es geht nicht um uns 8) klar haben etliche von uns irgendwo mal heimlich paffend in der ecke gestanden oder haben beim alkohol unerlaubterweise sogar auch noch zu tief in die flasche geguckt :mrgreen: (aber das mit den frauen hab ich bislang versäumt...)

aber es geht hier um das persönlichkeitsrecht, welches der vater verletzt gesehen hatte, obwohl die junge dame mindestens eine elterliche leier verdient hätte. wenn die ordungsamtsdame falsch gehandelt hatte, wird dem sicher noch nachgegangen.


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BeitragVerfasst: Do 27.Sep 2012 15:45 
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James T. Kirk hat geschrieben:
Der Schotte hat bestimmt sein erstes Bier mit 29 getrunken und er hat bestimmt nie heimlich einen Zug probiert... - auch über die Art und Weise des Entstehens seiner Kinder gibt es unterschiedliche Aussagen...

Sechs Jahre lang hab ich nicht geraucht, nicht gesoffen und nix mit Frauen gehabt! Und dann wurde ich eingeschult :wink:


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BeitragVerfasst: Do 27.Sep 2012 17:05 
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Alter Schotte hat geschrieben:
James T. Kirk hat geschrieben:
Der Schotte hat bestimmt sein erstes Bier mit 29 getrunken und er hat bestimmt nie heimlich einen Zug probiert... - auch über die Art und Weise des Entstehens seiner Kinder gibt es unterschiedliche Aussagen...

Sechs Jahre lang hab ich nicht geraucht, nicht gesoffen und nix mit Frauen gehabt! Und dann wurde ich eingeschult :wink:



der schotte durfte sogar in der 4.klasse schon rauchen, denn da war er schon 16... ;-)


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BeitragVerfasst: Sa 29.Dez 2012 13:14 
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Zitat:
Schlechte Ergebnisse bei Tests der Stadt Gera zur Einhaltung des Jugendschutzes
Für junge Menschen an Alkohol zu kommen, ist in Gera offenbar leicht. Foto: Michael Gottschalk
Bei Tests der Stadtverwaltung verkaufen Gewerbetreibende in Gera an 78 Prozent der Jugendlichen unter 18 Jahren Alkohol.
Gera. In Gera gehen Gewerbetreibende offenbar lax mit dem Jugendschutzgesetz um. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Kontrolle des Fachdienstes Ordnungsangelegenheiten und des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe der Stadt bei Gewerbetreibenden zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Als "auf keinen Fall zufriedenstellend" bezeichnete die Stadtverwaltung nun die Auswertung der im November durchgeführten Testkäufe.

Deshalb weist die Stadtverwaltung nochmals auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Jugendschutzes hin. Laut Paragraph 9 des Jugendschutzgesetzes dürfen Wein, Bier und Sekt ab einem Alter von 16 Jahren und weinbrandhaltige Getränke ab einem Alter von 18 Jahren abgegeben werden. Tabakwaren sind generell erst ab 18 Jahren erlaubt.

Bereits im April hatte die Stadt Testkäufer im Alter von 15 bis 17 Jahren losgeschickt. Bei 31 Tests erhielten die jungen Leute 19 Mal das sind 61 Prozent unerlaubte Waren. Jetzt wurden bei 23 Tests 18 Verstöße verzeichnet. Das sind 78 Prozent. Gewerbetreibende haben die Pflicht, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten, erinnert die Verwaltung. Dazu seien Ausweiskontrollen erforderlich, denn nicht immer sei das wahre Alter der Jugendlichen augenscheinlich. Bei den unerlaubten Abgaben handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld geahndet werden.

Auch aufgrund der großen Anzahl der Verstöße soll es weitere Testkäufe als Beitrag zur Prävention im Jugendschutz geben, kündigte die Verwaltung an. Der Jugendschutzbeauftragte Hans-Jürgen Lippold rät Verkäufern sich abzusichern und sich vor allem im Interesse der Jugendlichen lieber einmal mehr als zu wenig vom Alter der Käufer zu überzeugen. Insbesondere zum Jahreswechsel neigten nicht nur Erwachsene zu erhöhtem Alkoholkonsum, auch Jugendliche wollten allzu oft kräftig anstoßen. Sie müssten vor dem Missbrauch im Interesse ihrer Gesundheit geschützt werden.
29.12.12 / OTZ
link: http://gera.otz.de/web/gera/startseite/ ... -574706941

na "supi" :?


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BeitragVerfasst: Sa 29.Dez 2012 15:06 
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78% klingt natürlich viel, allerdings ist die messzahl auch sehr gering - da halte ich doch als gegenbeispiel vor, dass meine 15-jährige tochter am 05.12. beim kaufland eine packung pralinen "edle tropfen" nicht bekam, weil sie zu jung ist. also kann ich behaupten, dass 100% der an diesem tag in gera getesteten geschäfte die jugendschutzbestimmungen eingehalten haben... ;-)


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BeitragVerfasst: Sa 29.Dez 2012 18:22 
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ehrlich gesagt, ich finde das zuckersüss mit den hochprozentigen pralinen :bravo: waren ja sicher als geschenk gedacht und nicht als pausensnack - in dem falle nehm ich alles zurück... :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Fr 22.Feb 2013 19:02 
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:arrow: na das nenne ich ja mal einen Knaller :shock:
Zitat:
Verwaltungsgericht Freiburg

Urteil: Gesetzeslücke ermöglicht nächtlichen Alkoholverkauf
Die Automaten-EMMA darf auch in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr Alkohol verkaufen, an Jugendliche allerdings zu keiner Tageszeit. Das Ladenöffnungsgesetz, in dem ein solches Verbot geregelt sei, gelte nämlich nur für Ladengeschäfte, nicht aber für Warenautomaten, so das Urteil.


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