Hallo Martin,
elsterix hat geschrieben:
Welche jüdische Gemeinde in Gera meinst Du denn ? Meinst Du den jüdisch-deutschen Kulturverein (mit so um die 15 Mitgliedern) ? Nein, leider liegen mir keine weiteren Informationen vor.
dann hast du dir die Antwort selbst gegeben. Der Verein in dieser Größe braucht diese Immobilie nicht, vermutlich kann und will er die erforderlichen Kosten, die auch der Erhalt der Villa verursachen würde, nicht stemmen. Diese Leute sind so klug und wollen sich eine Bauchlandung, wie wir sie gerade einige hundert Meter weiter erleben, nicht antun.
Und für das Gedenken an diesen Ort könnte eine Gedenktafel an passender Stelle platziert die vernünftigste Lösung sein. Aber das kann nur Ergebnis von Gesprächen mit dem Investor sein, wenn Ihr diese nicht konfrontativ führen wollt.
elsterix hat geschrieben:
Zum Denkmalschutz: Ich kann es auch so formulieren: die Villa Voss ist doch offenbar auch verkäuflich gewesen.
Richtig. Für die eine Immobilie fand sich ein Käufer, für die andere nicht. Du hast doch mitbekommen, dass es versucht worden ist. Und wir leben glücklicherweise in einem System, in dem niemand gezwungen werden kann, eine denkmalgeschützte Immobilie zu kaufen und herzurichten.
elsterix hat geschrieben:
Ja: es sollen Wohnungen entstehen. Und ja: es soll Einkommenssteuer in Gera gezahlt werden. Wenn ich mir Gera angucke: wir brauchen das Geld und junge Steuerzahler. Ich habe allerdings auch nichts dagegen, wenn Leute "den Landkreis noch reicher machen".
Da wiederum unterscheiden sich unsere Meinungen. Wenn die Leute in Saara oder Ronneburg wohnen, nutzen sie auch das Geraer Theater und das Klinikum. Aber von den Steuern, die im Landkreis gezahlt werden, bleibt leider kein einziger Cent für die Theaterfinanzierung. Aus diesem Grunde bin ich so egoistisch und halte es für besser, wenn die Leute hier in Gera ihre Steuern zahlen.
elsterix hat geschrieben:
Zum Baumschutz: Du hast Recht: die Baumschutzsatzung existiert nicht, um Bauvorhaben zu torpedieren, sondern (nach deren § 1)
1. zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
2. zur Sicherung der Lebensqualität im Stadtgebiet
3. zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
4. zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas
5. zur Abwehr schädlicher Einwirkung auf den Menschen
6. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten gefährdeter Tierarten und
7. zur Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes und seltener Baumarten.
Das weiß ich. Leider ist sie schlecht praktikabel. Ob unseren Stadtvätern der Weitblick gefehlt hat oder ob es sich um schlitzohrige Raffgier handelt, kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen. Aber wer einen Baum mit 30cm Stammumfang im Garten hat, der hat langfristig die A-Karte. Irgendwann, glücklicherweise hoffentlich erst nach Jahrzehnten, kommt der Baum ans Ende seiner Lebensdauer oder wird im Innenstadtbereich zu einer Gefahr. Wird eine Ausnahme oder Befreiung vom Baumschutz erteilt, dann wird die Fällgenehmigung im Allgemeinen
gebührenpflichtig sein und mit der Auflage zur Durchführung angemessener Ersatzpflanzungen verbunden. Diese Ersatzbäume stehen dann ab sofort unter Schutz. Das geht in der kommenden Baumgeneration so weiter. Es werden in einem Garten, in dem nicht irgendwann einmal illegal Bäume gefällt werden, immer mehr Bäume dazu kommen. Wenn der Platz für weitere Ersatzpflanzungen nicht ausreicht, schlägt die Satzung erneut zu: "
Ist eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nur teilweise möglich, so ist der Antragsteller zu einer Ersatzzahlung heranzuziehen."
Jeder aufmerksame Gartenbesitzer ist also gut beraten, wenn er den Baumbestand im Auge behält und spätestens dann zur Säge greift, wenn 29cm Stammumfang erreicht werden. Im Garten der Villa geschah das nicht und nun werden durch diese schlampig formulierte Satzung auch Teile von diesem Wildwuchsgestrüpp schutzwürdig! Ich habe meine Zweifel, ob das Im Sinne der Macher dieser Satzung war.
elsterix hat geschrieben:
Zum Verschmerzen des Verlustes einzelner Exemplare von Arten, die wir im Stadtgebiet hundertfach vorfinden: nach der Baumschutzsatzung § 3 sind "schützenswerte" Bäume u.a. Einzelbäume ALLER Baumarten ab einem Stammumfang von 30 cm (gemessen in 1,30 m Höhe). Aus oben genannten Gründen ...
Nach dem Text und Paragrafen dieser schlampig formulierten Satzung ja. Aber praktisch ist das Stadtgebiet zum Wohnen da und nicht zur Verwaldung. Und ich habe eigentlich auch keinen Bock, in einem Baumhaus zu wohnen. Sollte dem Investor zugemutet werden, dass er für 105 Bäume Ersatz zu pflanzen hat, wäre das eine unbillige Härte und nach menschlichem Ermessen unvernünftig.
elsterix hat geschrieben:
Mit der Hand auf dem Herzen:
ich würde ebenso so penibel mit dem Bandmaß (woher weißt Du das ?) durch dieses Gelände stöbern und die Bäume kartieren, wenn die jüdische Gemeinde das Grundstück mit der Villa gekauft hätte und dort bauen wollte oder aus irgendeinem anderen Grund den allergrößten Teil der Bäume "umhauen" wollte, ganz einfach, weil ich - abgesehen von dem Müll, den irgenwelche ******* da hin schmeißen, meinen "Vor-der-Tür-Wald" (und nicht nur diesen) liebhabe !
...
Also ich gucke aus meinem Fenster tatsächlich lieber auf "was Grünes" als auf ein "Nachbarhaus".
Geht glaube ich vielen Leuten so...
Was du hier machst, ist ein Eingriff in die Rechte anderer. Du willst verhindern, dass dein Nachbar sein Eigentum, dieses Grundstück, nicht nach seinen eigenen Vorstellungen nutzen kann, damit du einen "Vor-der-Tür-Wald" hast.
Du wohnst nun einmal in der Stadt mit allen Annehmlichkeiten, die die Stadt bietet. (Straßenbahnanschluss, relativ kurze Schulwege für die Kinder, ...) Genau deshalb hast du dich nicht für das Wohnen in einer ländlichen Gemeinde dicht am Wald entschieden. Soweit ist das OK. Doch eine Stadt bringt es nun mal mit sich, dass die Menschen dichter zusammen leben. Auch unsere Stadt bietet Möglichkeiten zum Wohnen direkt am Waldrand, doch üblicherweise in anderen Preislagen.
Trotzdem kannst du dir auch eine Wohnung mit "Vor-der-Tür-Wald" suchen. Frage einfach mal in der Wiesestraße 98 bis 120 (gerade Nummern) nach. Oder Arminiusstraße bis 22. Die Bäume auf dem Südfriedhof werden zu unseren Lebzeiten wahrscheinlich stehen bleiben. Da kannst du die Annehmlichkeiten einer Großstadt mit dem Blick ins Grüne verbinden, ohne die Rechte von anderen zu beeinträchtigen.
elsterix hat geschrieben:
Zum Hochwasser:
Wenn Leute auch heute noch in Überschwemmungsgebiete der Flußauen neu bauen, dann sollte bei denen wohl eher mal der Groschen fallen.
Ja dann solltest du aus Untermhaus wegziehen. Das ist ein potentielles Überschwemmungsgebiet.
elsterix hat geschrieben:
Freilich kriegen wir den Mühlgraben jetzt nicht durchgängig wieder auf (nach teurem Draufbau der Straßenbahn auf eine mögliche Trasse in der Reichsstraße und Einleitung der Kanalisation in der Stadtmitte (siehe:
http://www.fettgusche.net/phpBB3/newspage.php?news=4319), aber: "heute ist nicht alle Tage", wenn jetzt weiter zugeschüttet und draufgebaut wird, wird es aber nicht besser. Es geht eben nicht nur um das eine kleine Volumen ...
Soweit mir bekannt ist, haben alle Bauherren entlang des Mühlgrabens (bedauerlicherweise außer dem GVB) die Auflage bekommen, den Graben zu erhalten oder wenigstens unter dem Gebäude ein ausreichend großes Rohr zu verlegen (BfA). Bisher gehe ich davon aus, dass auch in Untermhaus eine solche Auflage erteilt wird, jedoch habe ich nicht Einsicht in die Planungsunterlagen genommen. In jedem Falle würde ich es begrüßen, wenn das Bett des Mühlgrabens durch dieses Grundstück durch erhalten bliebe. Langfristig könnte dieser einen Beitrag dazu leisten, das Wasser wieder abzuleiten, wenn der Pegel der Elster wieder sinken sollte.
elsterix hat geschrieben:
Ich bin zwar froh, wenn ich Dich amüsiere, aber:
wie groß die Wassermengen sind, die bei einem Hochwasser versickern im Vergleich zu den Mengen, die sich in ein Überschwemmungsgebiet ergießen, kann ich mir auf den Hochwasserbildern beim besten Willen nicht ansehen. Wie vergleiche ich das ?
Schau einfach mal an, wie groß das freie Porenvolumen im Boden unterhalb der Untermhäuser Flur ist. Und angesichts der geringen Porengröße sollte sich die Strömungsgeschwindigkeit innerhalb des Grundwasserleiters in sehr sehr engen Grenzen halten: Fazit: Der Boden könnte durch Versickerung nur wenige Liter je Quadratmeter aufnehmen, während Wasser in Mengen nachströmt, die um Zehnerpotenzen größer sind. Während eines Hochwassers in Untermhaus auf Versickerung zu setzen ist demnach ebenso wirkungsvoll, wie das Austeilen von Küchentüchern zum Auftupfen des Wassers.

Pfiffikus,
der im Bereich der Innenstadt eine wirksame Hochwasserschutzmauer als die sinnvollste Variante ansieht