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Plaudereien im Dunstkreis von Untermhaus
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 Betreff des Beitrags: gebührenpflichtiger Internet-PC
BeitragVerfasst: So 29.Mai 2005 9:11 

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Hallo zusammen,
es ist nun amtlich,daß in Zukunft PC´s mit Internetzugang genau so
gebührenpflichtig werden,wie Radio- und Fernsehgeräte. Alles weitere wird noch in den Medien bekannt gegeben. Die Hardwareentwickler haben ja dafür gesorgt. erstaunlich ist nur,daß die Bundesregierung jetzt erst
darauf reagiert,da ja Bund,Land und Kommunen erfinderisch sind bei
der Erhebung von Gebühren und Steuern.


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BeitragVerfasst: So 29.Mai 2005 23:19 
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Einspruch!

Mit den Gebühren für Radio und TV bezahlen wir (mehr oder weniger gerecht verteilt) Anstalten, die für uns ein Programm kreieren.
Das Internet gestalten wir uns doch aber alle selber. Wofür dann der Beitrag.


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 0:08 
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Weil du per PC und Internet auch Radio hören und TV sehen kannst. :P


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 0:15 
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Dann dürfte man die Gebühren aber nur auf TV/Radio-Karten erhebenund nicht auf den ganzen Rechner. Dann wäre das für mich nachvollziehbar und OK.


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 7:29 
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Wie ich gelesen habe, soll das ab 2007 gelten. Wahrscheinlich geht man davon aus, daß es dann keine "einfachen" Computer mehr gibt. Mein Sohn hat sich vor kurzem einen Laptop bei Aldi gekauft, da ist die Fernsehkarte drin.


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 8:33 

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@Picasso,

erfasst werden alle PC´s mit Internetzugang!! Egal ob mit oder ohne TV-Karte,weil dies dann nicht zu kontrollieren ist. Ich glaube nicht,daß es
möglich ist im Nachhinein die TV-Karten-Besitzer zu erfassen. Außerdem werden TV-Karten privat weiter gegeben. Siehe auch "eBay"!! Wer soll
das alles überschauen? Über "kleine" gesetzliche Ungerechtigkeiten brauchen wir hier wohl nicht zu diskutieren,da es die immer wieder geben wird.


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 8:43 
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Ist schon etwas bekannt über die Einführung der Furzsteuer?


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 11:31 
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Sollen die PCs dann zusätzlich zu TV und Radio besteuert werden oder ist das so zu verstehen, wer NUR einen PC hat, kein TV+Radio, muß die gleichen Gebühren zahlen?


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 14:09 
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Die Computer zu erfassen, die einen Internetzugang haben, ist schon sachlich richtig. Es bedarf keiner TV- oder Fernsehkarte, um solche Radioprogramme zu genießen.

Schon heute gibt es kaum Computer ohne Netzzugang und im Jahre 2007 dürften solche Geräte die Ausnahme darstellen.

Rundfunkgebühr muss in einem Haushalt gezahlt werden, wenn ein Gerät vorrätig gehalten wird, das zum Rundfunkempfang geeignet ist. Fernsehgebühr hat man zu zahlen, wenn ein Gerät zum Fernsehempfang im Haushalt steht.

Zitat:
Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

Diese Worte sind schon jetzt geltendes Recht und im Jahre 2007 sollte das für alle zeitgemäßen Rechner gelten.

Weiter heißt es:
Zitat:
Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten

Es dürfte der Normalfall sein, dass der größte Teil der deutschen Haushalte bereits mit Fernseher ausgestattet ist. Dann wäre der Computer ein Zweitgerät und damit gebührenfrei. Für Privathaushalte sollte man also nicht die Pferde scheu machen. Es sind nur Haushalte betroffen, die keine Rundfunk- und Fernsehgeräte bereithalten, aber einen Computer besitzen.


Viel schmerzlicher wird dieser Einschnitt bei Schulen sein. Aus gebührenrechtlichen Gründen wurden in den Schulen massenhaft Tuner aus den Geräten ausgebaut, damit sich nur noch Videos darstellen lassen, aber kein Fernsehempfang mehr möglich sein sollte. Damit fielen die Geräte aus der Gebührenpflicht.

In jeder Schule gibt es inzwischen eine ansehnliche Anzahl von Computern. Aber es gibt diese Vorschrift:
Zitat:
Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf den Umfang der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge zu den in Satz 1 genannten Zwecken kommt es nicht an.

Da bin ich mal gespannt, wie man das lösen wird. Ich wäre jedenfalls dagegen, wenn das wenige Geld, das für Schulen noch zur Verfügung steht, teilweise abgezweigt werden muss, um "Wetten dass..." zu finanzieren.

Quelle der Vorschriften


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 15:56 

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warten wir es mal ab,was da nun kommt. Dies wird dann die neue Bundesregierung auf den Weg bringen.
@Archi,
bitte nicht so laut! Vielleicht findet jemand Gefallen an der Idee,wenn sich so etwas umsetzen lässt.
Um die Schulen brauchen wir uns keine Gedanken zu machen,da sie
eine Ausnahmegenehmigung erhalten werden. Aber es wird immer PC-Besitzer geben,die sich kein Internetzugang leisten können.


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 16:05 
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Vielleicht keine Steuer, aber SO ließe sich das ja auch nutzen...
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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 18:45 
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Was passiert eigentlich mit den neusten Mobiltelefonen? Die können doch inzwischen auch Musik aus dem Netz ziehen und abspielen.


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BeitragVerfasst: Mo 30.Mai 2005 19:20 
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Oberster Prügelknabe

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Zitat:
Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.

Da Handys die Musik speichern und zeitversetzt wiedergeben, sind sie genauso wenig gebührenpflichtig wie Plattenspieler.


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BeitragVerfasst: Mo 06.Jun 2005 20:11 

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pssst, sag das nicht so laut Pfiffikus, wenn das in die richtigen Ohren kommt, haben wir noch eine versteuerte Steuer an der Backe :twisted:


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