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Plaudereien im Dunstkreis von Untermhaus
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BeitragVerfasst: Do 07.Mär 2013 13:46 
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Wie bereits von den zahlreichen juristisch Angehauchten erwartet, hat die Stadtverwaltung Gera eine empfindliche Niederlage vor dem Arbeitsgericht einstecken müssen. Die Kündigung der früheren Fachdienstleiterin Catrin Heinrich (wir streiten uns jetzt hier mal nicht über fachliche und menschliche Stärken und Schwächen, sondern nur über das Arbeitsrechtliche ;-)) wurde vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt.

OTZ hat geschrieben:
"Mit Verkündung ist das Urteil vollstreckungsfähig", erklärte Arbeitsrichter Menke...

Und so beauftragte das Arbeitsgericht in seinem Urteil die Stadt, Catrin Heinrich bis zum regulären Ende des Arbeitsverhältnisses weiter in der Gehaltsgruppe E14 zu beschäftigen. Weil Fachdienstleiterstellen auf vier Jahre begrenzt sind, wäre das 2016...

Die Stadt will nun zwar in Berufung gehen, allein die Urteilsbegründung ist so eindeutig, dass höchst fraglich ist, an qwelcher Stelle die Stadt ansetzen will.

Fazit: Wieder einmal hat die neue "Stadtführung" auf ganzer Linie versagt und der Steuerzahler darf die Zeche bezahlen ...

Der ganze Artikel -> http://gera.otz.de/web/gera/startseite/ ... -218737418


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BeitragVerfasst: Do 07.Mär 2013 14:06 
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schon vorhin gelesen und auch die kommentare darunter.

was mir ein fragezeichen (schon damals, als es darum ging) über den kopf zauberte war die verkürzte probezeit, aber sonst... tja... warten wir ab (mehr kann man ohnehin nicht tun) und ob sie nun fachlich/menschlich... , ist die angelegenheit der dort beteiligten

aber mal allgemein:
wenn sich mitarbeiter über ihre/n vorgesetzten beschweren (wie auch in dem falle in den artikeln beschrieben), stellt sich die frage, wie leben auch andere arbeitnehmer damit, die ihren arbeitgeber oder vorgesetzten (was ja nicht immer dasselbe sein muss) als mehr oder weniger "menschlich" empfinden? (ich schreibe bewusst dieses wort "empfinden") entweder sie kündigen (da muss man aber schon gute andere perspektiven haben) oder hält einfach durch oder manche beschweren sich eben auf die eine oder andere art über den/die jenige/n (fettes risiko 8) und nunja...ohnehin "nicht feinste art" mal untertrieben ausgedrückt)
eigentlich möchte man ja meinen, dass das fachliche zählt und da sind wir bei dem oben beschriebenen fall, wo die betreffenden bzw. beteiligten eben das wort haben.


Zuletzt geändert von strubbelmiez_1975 am Do 07.Mär 2013 14:33, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Do 07.Mär 2013 14:24 
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Stammtischorganisator

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Eine Probezeit für eine Tätigkeit, die in ähnlicher Weise beim selben Unternehmen bereits ausgeführt wurde, ist unzulässig. Die bloße Beförderung stellt keinen Grund für eine neue Probezeit dar ...

Sprich: Verkürzt oder nicht, die Probezeit an sich, war nicht zulässig.


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BeitragVerfasst: Do 07.Mär 2013 14:29 
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James T. Kirk hat geschrieben:
Eine Probezeit für eine Tätigkeit, die in ähnlicher Weise beim selben Unternehmen bereits ausgeführt wurde, ist unzulässig. Die bloße Beförderung stellt keinen Grund für eine neue Probezeit dar ...

Sprich: Verkürzt oder nicht, die Probezeit an sich, war nicht zulässig.
aha , danke :-)

mir fiel im nachhinein noch die andere (oben hinzugefügte) frage ein :lol: aber das ist, so denke ich, empfindungssache eines jeden einzelnen (z.B. eben die arbeitnehmer)


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