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Plaudereien im Dunstkreis von Untermhaus
Stammtischtermine
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BeitragVerfasst: So 20.Mai 2012 23:31 
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warum können sich die meisten Menschen nach wenigen Jahren nicht mehr an ihre Jugend erinnern???


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BeitragVerfasst: Mo 21.Mai 2012 10:24 
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James T. Kirk hat geschrieben:
warum können sich die meisten Menschen nach wenigen Jahren nicht mehr an ihre Jugend erinnern???


war das nix? :mrgreen:
Zitat:
und mein gott, so mancher von uns wird auch mit unter 18 schon zigaretten und alkohol probiert haben (manche zogen ihre lehre, andere blieben halt dabei).
:lol:

es ging ja in dem thema rein darum, dass kassierer eben dabei erwischt wurden, nicht auf ausweise geguckt zu haben und nun ihr fett wegkriegten und nun wird es als abzocke dargestellt. da ist es,was ich so albern finde.

dass wir (hand aufs herz und mitgelogen *gg*) auch als minderjährige ziggis und alk probiert haben, ist die andere sache 8) und natürlich auf anderem wege bekommen haben


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BeitragVerfasst: Mo 21.Mai 2012 19:25 

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Letztens habe ich in einem Fachbuchladen - keine Sorge, nicht in Gera - einen offenbar Minderjährigen mit dem Werk "Feuchtgebiete" an der Kasse beobachtet.
Eine sofortige Festnahme des offenbar verwirrten Jugendlichen unterblieb.
Haben hier die Ordnungshüter versagt? Sollte man nicht auch in Buchläden einen "FSK 18 - Bereich" einrichten?
Und überhaupt, ist das Werk von der Sülwie von der Fahrt (Fussballer-Frau) schon auf dem Markt?
Fragen über Fragen - ein Teufelskreis...................


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BeitragVerfasst: Di 22.Mai 2012 16:14 
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baumann hat geschrieben:
Letztens habe ich in einem Fachbuchladen - keine Sorge, nicht in Gera - einen offenbar Minderjährigen mit dem Werk "Feuchtgebiete" an der Kasse beobachtet...

Da das Buch (wahrscheinlich) keine intimen Fotos enthält, darf es auch an Kinder verkauft werden. Ein Film, in dem nur von Sex oder Gewalt gesprochen wird, hat auch immer den FSK 0-Aufkleber.


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BeitragVerfasst: Mi 23.Mai 2012 10:16 
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erschien gerade auf meiner faceb-pinnwand klick :lol: auch die erfurter "zocken ab" so wie ja herrlich getönt wird

und ein blick auf die kommentare... 8) (siehste siehste...)


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BeitragVerfasst: Fr 01.Jun 2012 21:32 
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pfiffikus hat geschrieben:
Viel kritischer sehe ich die Situation, in der sich die Kassiererin befindet.

Ist sie zu kulant, droht ihr, und nicht dem Marktleiter, ein Ordnungsgeld, für das sie einige Stunden lang an der Kasse sitzen muss.

Ist sie aber zu streng, kontrolliert zu oft die Ausweise, dann wird es auch kritisch für sie. Beschwert sich eine Kundin beim Marktleiter, dass sie von der Ausweiskontrolle genervt ist, dann bekommt die Kassiererin von oben eine auf den Deckel.


Pfiffikus,
der es begrüßen würde, wenn die Marktleiter automatisch zu einem gewissen Anteil mit in der Haftung stehen


Danke für diesen Beitrag! Als ehemaliger Baumarktknecht stimme ich Pfiffikus mit einer Ausnahme völlig zu. Auch der Marktleiter hat noch einen "Gott" über sich.

Ansonsten: Ich hasse Testkäufer!!!


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BeitragVerfasst: Fr 01.Jun 2012 22:50 
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Blixus hat geschrieben:
Als ehemaliger Baumarktknecht...

Im Baumarkt gabs ja das Alkohol-Problem zum Glück nicht :wink:


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BeitragVerfasst: Fr 01.Jun 2012 22:56 
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Stammtischorganisator

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zumindest nicht im Verkaufsangebot ...


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BeitragVerfasst: Fr 01.Jun 2012 23:01 
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James T. Kirk hat geschrieben:
zumindest nicht im Verkaufsangebot ...

Aber vielleicht beim Holzzuschnitt :wink:


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BeitragVerfasst: Sa 02.Jun 2012 7:51 
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He, ich habe kein Alkoholproblem. Nur wenn die Wirkung nachlässt. :wink:

Es gab mal ein geraume Weile lang ein nicht mal schlechtes Weinangebot bei uns. Da sollten die Kassenmädels sich auch die Ausweise zeigen lassen.
Ganz am Anfang gab es leckeres Dosenbier. Hat sich nahtlos zwischen Fassadenfarben und Teppichen eingefügt.

Wenn man glaubt, dadurch mehr Kunden in den Laden zu locken, kann das jederzeit wieder passieren.


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BeitragVerfasst: Do 05.Jul 2012 15:02 
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BeitragVerfasst: Fr 21.Sep 2012 12:47 
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:arrow: hier ist zu lesen, wie ein vater die persönlichkeitsrechte seiner 13-jährigen tochter verletzt sieht. Bild

man bemerke:
Zitat:
Die Stadtmitarbeiterin hatte beobachtet, dass eine der beiden Jugendlichen eine Zigarette rauchte und bei ihrer Annäherung dem anderen Mädchen, der Tochter von Herrn Krause "einen zigarettenähnlichen Gegenstand" reichte. "Es entstand eindeutig der Eindruck, dass sich beide Jugendlichen eine Zigarette teilen", heißt es auf Anfrage unserer Redaktion bei der Stadtverwaltung.

Dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen dürfen, regelt Paragraph 10 des Jugendschutzgesetzes. Deshalb durchsuchte die Stadtmitarbeiterin die Sachen der Beiden. Bei einem Mädchen wurden zwei Schachteln Pall Mall mit jeweils 19 Zigaretten festgestellt und sichergestellt.
in welchem ton die gute beamte nun tatsächlich mit den mädels redete, kann man natürlich nicht nachvollziehen, da wäre im falle des evtl. rüden tons der m.E. einzige grund zur kritik.
Zitat:
Herr Krause sei überzeugt, dass seine Tochter nicht raucht. "Sie schimpft mich immer, weil ich rauche", sagt er.
:lol:


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BeitragVerfasst: Fr 21.Sep 2012 17:20 
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:bravo:

ich lach mich schlapp... natüüüüüüüüüüüüüüüürlich raucht die tochter nicht... :bravo:


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BeitragVerfasst: Fr 21.Sep 2012 17:49 
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Und was ist mit den 38 Zigaretten passiert? Hat die die Beamtin mitgenommen und selber geraucht oder was? Ist diese Tusse überhaupt berechtigt fremder Leute Sachen zu durchwühlen? Ich hätte die alte links liegen lassen, und wenn sie handgreiflich wird: Anzeige. Sowas muß man sich nun wirklich ncht gefallen lassen.


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 10:22 
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Zunächst ist einmal festzustellen, dass die städtische Mitarbeiterin in keiner Weise befugt war, eigenmächtig die Taschen zu durchsuchen. Hier hätte, wenn überhaupt, (auch vor dem Hintergrund des Alters der Mädchen) zwingend eine Polizeibeamtin hinzugezogen werden müssen!
Da wir im vorliegenden Fall sicher zwingend davon ausgehen können, dass eine akute Gefahr für Leib und Leben auszuschließen war, erlaubt das Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG) eine Durchsuchung (von Sachen) durch das Ordnunsgamt ausdrücklich nur dann, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich Tiere oder Sachen darin befinden, die sichergestellt werden dürfen"!

Erschwerend hinzu kommt Folgendes: Nach § 10 Jugendschutzgesetzt darf Kindern zwar nicht erlaubt werden, in der Öffentlichkeit zu rauchen, das Rauchen als soclhes stellt aber keine OWI dar. Nur der Verkauf von Tabak an Minderjährige ist eine OWI ...
Darf ich also etwas sicherstellen, noch dazu durch eine Durchsuchung, was ordnungsrechtlich gar nicht zu beanstanden ist? Erst recht, wenn das beschriebene OBG auch vorschreibt, dass stets die Maßnahme zu ergreifen ist, die am geringsten in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen eingreift!!

Außerdem ist die Minderjährige "Schutzadressatin" des JuSchG und daher auch nicht "Täter". Die Bußgeldvorschriften für OWI´s betreffen nämlich wie oben erwähnt Gewerbetreibende Verkäufer von Tabakwaren und z.B. Veranstalter von Diskotheken.

Zudem gilt laut OBG: "(1) Die Ordnungsbehörden können eine Sache sicherstellen,
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder
3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen
Rechtsvorschriften festgehalten wird und diese Person oder ein anderer die Sache
verwenden kann, um
a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen, oder
d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern."
Nichts dergleichen trifft auf den vorliegenden Fall zu.

Was mich persönlich aber am meisten interessieren würde, ist die Frage: Wie hat die Ordnungsbeamtin vor der Durchsuchung rechtssicher die Rechtsbelehrung bei einer 13jährigen durchgeführt???????

Aber vll. kann uns unser Forenmitglied Norbert H. ja zum Verhalten der Beamtin noch etwas mehr erklären, wenn er es denn (disziplinarisch gesehen) darf ... :wink:


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 11:17 
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James T. Kirk hat geschrieben:
Zudem gilt laut OBG: "(1) Die Ordnungsbehörden können eine Sache sicherstellen,
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder
3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen
Rechtsvorschriften festgehalten wird und diese Person oder ein anderer die Sache
verwenden kann, um

a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen, oder
d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern."
Nichts dergleichen trifft auf den vorliegenden Fall zu.


Sorry, ich bin militanter Nichtraucher. Bild :motz:

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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 11:34 
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Stammtischorganisator

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Nach Deiner Definition müßten die blau-weiß verkleideten Damen dann mit der Peitsche draußen rumlaufen und auch jedem Erwachsenen die Kippe aus dem Mund schlagen ... - tolle SM-Nummer :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 11:38 
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James T. Kirk hat geschrieben:
Nach Deiner Definition müßten die blau-weiß verkleideten Damen dann mit der Peitsche draußen rumlaufen und auch jedem Erwachsenen die Kippe aus dem Mund schlagen ... - tolle SM-Nummer :mrgreen:
:lol: und das auch noch nicht mal schlecht bezahlt, aber leider hält die stadt dann wohl das händchen auf...tztt...wie nennt man das ? :wink: :wink: :wink:


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 20:05 
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James T. Kirk hat geschrieben:
Nach Deiner Definition müßten die blau-weiß verkleideten Damen dann mit der Peitsche draußen rumlaufen und auch jedem Erwachsenen die Kippe aus dem Mund schlagen ... - tolle SM-Nummer :mrgreen:

Da hast Du was falsch verstanden. Oder willst es nicht verstehen. Raucher sind halt stur und unbelehrbar :mrgreen: Ich bin für den Aufdruck: "Rauchen verhindert klares Denken." Oder so ähnlich. Bild


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 20:25 
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Von mir aus kann sonst was auf den Schachteln stehen, ist mir Bockwurst, ich rauche dennoch.


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 20:48 
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archivar hat geschrieben:
Von mir aus kann sonst was auf den Schachteln stehen, ist mir Bockwurst, ich rauche dennoch.

Du kannst wahrscheinlich gar nicht lesen und verstehen, was da drauf steht.


Pfiffikus,
der ebenso wenig spanisch kann


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 20:57 
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archivar hat geschrieben:
Von mir aus kann sonst was auf den Schachteln stehen, ist mir Bockwurst, ich rauche dennoch.

Schon wieder ein Raucher, der nicht verstanden hat, worum es geht. Es geht hier (obiger OTZ-Artikel) nicht um Euch erwachsene Raucher, sondern um 13-Jährige, die gegen Vorschriften verstoßen haben und da müssen sie mit den Konsequenzen rechnen. Ist nun mal so. Da geht es den Minderjährigen Rauchern und Trinkern wie den Radfahrern ohne Licht oder dem, der einen Kaugummi auf die Straße spuckt. Ich weiß nicht, warum Ihr da gleich den Tunnelblick kriegt und Euch angesprochen fühlt? Euch passiert doch nix - solange Ihr nicht in öffentlichen Gebäuden raucht Bild


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:00 
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lieber pfiffikus, woher stammt die Annahme, dass ich kein Spanisch kann?
lieber schotte, ein Aufdruck auf einer Schachtel hält weder 13-jährige noch etwas Ältere vom Rauchen ab.


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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:03 
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Der minderjährigen Göre mit den Kippen in der Tasche gehört der Arsch versohlt,
bis ihr die Buntstifte aus dem Ranzen fallen.

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BeitragVerfasst: Mi 26.Sep 2012 21:05 
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Links die Lunge vom Archivar, rechts die von, ähm, z.B. Pfiffikus :P

Bild

Alter Schotte,
der dieses Bild vor 9 Jahren schon mal gepostet hat :wink:


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