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 Betreff des Beitrags: Menschenrechte
BeitragVerfasst: Do 12.Apr 2012 6:32 
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Dieses Urteil wird heute erwartet - und jeder kann sich seine eigenen Gedanken dazu machen...

STRAßBURG - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) über die Frage, ob die Verurteilung eines Deutschen wegen Inzestes aufgrund seiner Liebesbeziehung zu seiner Schwester mit Europäischen Menschenrechten vereinbar ist


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 Betreff des Beitrags: Re: Menschenrechte
BeitragVerfasst: Do 12.Apr 2012 11:43 
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Es geht doch nicht um Menschenrechte. Niemand interessiert sich dafür ob die (in gegenseitigem Einvernehmen) inzestiös leben oder nicht. Das eigentliche Problem ist, daß sie jede Menge kranke Kinder in die Welt setzen mit allen Problemen die das nach sich zieht. Das ist das verwerfliche und muß unterbunden werden. Es gibt einfache geläufige Methoden eine Schwangerschaft zu verhindern oder abzubrechen. Da die beiden dazu zu blöd waren muß man es ihnen beibringen. (Warum sitzt eigentlich nur er im Knast und sie nicht auch?)


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 Betreff des Beitrags: Re: Menschenrechte
BeitragVerfasst: Do 12.Apr 2012 12:55 
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Hier des Rätsels Lösung:
(MDR_Meldung)

Das deutsche Inzestverbot und seine Bestrafung ist rechtmäßig. Die Europäische Menschenrechtskonvention werde damit nicht verletzt. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Straßburg. Die Richter wiesen die Beschwerde eines Mannes aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte. Das Paar hatte sich erst im Erwachsenenalter kennengelernt und bekam zusammen vier Kinder. Der 36-Jährige warf der deutschen Justiz vor, seine Familie zerstört zu haben: Er lebt heute von der Schwester getrennt, drei seiner Kinder sind in Pflegefamilien, das vierte ist bei der Mutter.


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