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Plaudereien im Dunstkreis von Untermhaus
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BeitragVerfasst: Do 18.Mär 2010 17:29 
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Erfurt, 18. März (AFP) - Kommunen dürfen den Posten der
Frauenbeauftragten nur für Frauen ausschreiben. Das gilt jedenfalls
dann, wenn die Gleichstellungsbeauftragte Frauen und Mädchen
betreuen soll, die zu einer weiblichen Person leichter Zugang
finden, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
Erfurt. Es wies damit die Diskriminierungsklage eines Mannes gegen
die niedersächsische Stadt Nordhorn ab. (Az: 8 AZR 77/09)
Die Stadt hatte eine Gleichstellungsbeauftragte gesucht. Die
Stellenanzeige richtete sich dabei allein an Frauen. Zu den
beschriebenen Aufgaben gehörten Hilfen für Migrantinnen, die
Unterstützung von Opfern der Frauendiskriminierung und weitere
frauen- und mädchenspezifische Themen. Auf die Stelle bewarb sich
ein männlicher Diplomkaufmann und Diplomvolkswirt, der zuvor mehr
als zwei Jahre lang im Rahmen einer Betriebsratstätigkeit als
stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter gearbeitet hatte. Die
Stadt wies die Bewerbung mit dem Hinweis ab, nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung sei die Stelle mit einer Frau zu
besetzen.
Mit seiner Klage verlangte der Mann eine Entschädigung wegen
Geschlechterdiskriminierung. Damit hatte er jedoch durch alle
Instanzen keinen Erfolg. Das weibliche Geschlecht sei eine
«wesentliche und entscheidende Anforderung» für die beschriebene
Stelle, erklärte das BAG. Die unterschiedliche Behandlung der
Geschlechter sei daher zulässig.


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BeitragVerfasst: Do 18.Mär 2010 17:50 
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das wäre ja mal ein hübsches experiment gewesen :lol:

vielleicht findet sich noch eine stelle als männerbeauftragter :wink: (kann man ja noch fix erfinden, wenn es das noch nicht gibt)

dann dürften kirchl. einrichtungen auch nicht jemanden ablehnen, der eben nicht deren oder überhaupt keine religion lebt und wie oft stehts als bedingung da? *heftigst nicke*
aber da kann man ganz bequem "fehlende qualis" oder so in die ablehnung schreiben :wink: fällt dann nicht so auf.

hachja.... :oops: die welt ist schlecht und ungerecht


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