"BA behindert Vermittlung von ALG-II-Empfängern
Wie der Präsident des Deutschen Landkreistags am 5.4.2005 offiziell erklärt hat, verwehrt die BA vorsätzlich Empfängern von Arbeitslosengeld II den Zugang zum virtuellen Arbeitsmarkt der BA.
Auch sonst zeigt die BA wenig Interesse an der Vermittlung von ALG-II-Empfängern. Denn sie hat nicht nur finanziell nichts davon, sondern würde ihren eigenen Versicherten (ALG I) Konkurrenz machen.
Die BA steckt in einem unauflösbaren Interessenkonflikt: Reduziert sie ihr Defizit auf Kosten der ALG-II-Empfänger, stellt sie ihre Existenz wegen schlechter Vermittlung in Frage. Ansonsten wegen des hohen Defizits."
Quelle:
http://shortnews.stern.de/shownews.cfm? ... _id=330694