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						 Hallo zusammen,
 ich möchte hier an alle ehemaligen Garagenbesitzer apellieren,meinen
 Aushang zulesen und sich zu entscheiden.Nach Ablauf der Übergangsregelung 2002 der Garagennutzung auf Pachtgrund hat sich
 eine neue Situation ergeben,wodurch der Grundeigentümer berechtigt
 ist,über seinen Grund und Boden inklusive der Bebauung entschädigungslos zu verfügen.Nach telefonischer Auskunft des Eigentümmer wäre er bis zum geplanten Verkauf des Grundstücks bereit
 allen bisherigen Garagennutzern einen neuen Vertrag anzubieten.
 Jede weitere Nutzung ohne neuen Vertrag wäre dann illegal,da der
 alte Pachtvertrag aus der Vorwendezeit ungültig geworden ist. 
					
  
						
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