James T. Kirk hat geschrieben:
...
Eigentlich der "Innensenator" Norbert Hein ...
Da Sie hier mitlesen Herr Hein, dürfen Sie ein Statement abgeben ??
Natürlich darf ich.
Artikel 8 des Grundgesetzes lautet:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 10 Thüringer Verfassung lautet fast identisch:
(1) Jeder Bürger hat das Recht, sich mit anderen ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
Aus dem hohen Verfassungsrang folgt, dass Versammlungen angezeigt (und nicht etwa genehmigt) werden. Wenn die Versammlungsbehörde rechtliche Anknüpfungspunkte für ein Verbot erkennt, wird auch ein Verbot ausgesprochen. Die Anforderungen sind aber relativ hoch und alleine die Tatsache, dass es sich um rechtsextreme Anmelder handelt, reicht nicht aus.
Da die Versammlungsbehörde an Recht und Gesetz gebunden ist, kommt bei einer offensichtlich rechtswidrigen Verbotsverfügung auch eine Strafbarkeit der Mitarbeiter in Betracht.
Ich bin übrigens zutiefst davon überzeugt, dass nur ein Bruchteil dieser rechtsextremen Ideologie nachhängt. Unsere Demokratie ist mit Sicherheit stark genug, derartige Auftritte, die sicher unerwünscht sind, zu ertragen, ohne in Gefahr zu geraten.
Im Gegenteil: Es ist ja vielleicht auch willkommener Anlass wieder einmal an die verheerenden Folgen des Nazi-Regimes zu erinnern und die moralische Verkommenheit der Rassenideologie etc. hervorzuheben.
Ich hoffe, dass die Gegenveranstaltung hinreichend Bürgerinnen und Bürger motiviert, aktiv Gesicht zu zeigen (ich fürchte aber, dass - abhängig vom Wetter - dieses Thema der breiten Öffentlichkeit ziemlich egal ist.)