Untermhäuser Forum

Plaudereien im Dunstkreis von Untermhaus
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BeitragVerfasst: Do 11.Dez 2008 22:07 

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Ich denke, dass es in der gesamten Bundesrepublik geltendes Recht ist, dass eine Hausnummer anzubringen ist. Macht auch Sinn, weil insbesondere Rettungskräfte darauf angewiesen sind, ein Haus zweifelsfrei identifizieren zu können. (Über die Sinnhaftigkeit mancher Vergabe von Hausnummern will ich nicht sinnieren). Im konkreten Fall wurde nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit zunächst ein Verwarngeld angeboten (ähnlich wie beim Falschparken). Nachdem diese Verwarnung nicht angenommen wurde, wurde - wie bei jeder anderen OWi auch - ein Bußgeldbescheid erlassen.
Nach dem zahlreichen öffentlichen Echo habe ich mich mit dem Eigentümer darauf verständigt, dass die Eigentümer eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung leisten und die Angelegenheit damit erledigt ist. (Die Hausnummer hängt ja inzwischen.)
- bitte nicht als Bezugsfall verstehen -


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BeitragVerfasst: Do 11.Dez 2008 23:20 

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Herr Hein, vielen Dank für die Insiderinformationen, da kann man sich gleich ein besseres Bild machen.
Ist die Spende eingegangen?
Warum wurde das Verwarngeld nicht angenommen?
Wer erstatte überhaupt die Anzeige?
Unter der Annahme daß die Hausnummer schon irgendwann mal dran war (entrpricht diese Annahme der Wahrheit?) stellt sich die Frage wer die Hausnummer entwendete.
Ist nicht der Dieb zur Rechenschaft zu ziehen?


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BeitragVerfasst: Fr 12.Dez 2008 9:11 
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Stammtischorganisator

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dreckige Hose hat geschrieben:

Unter der Annahme daß die Hausnummer schon irgendwann mal dran war (entrpricht diese Annahme der Wahrheit?) stellt sich die Frage wer die Hausnummer entwendete.
Ist nicht der Dieb zur Rechenschaft zu ziehen?


Unter der Annahme, dass Deine (ebenfalls Insider-Information) der Wahrheit nahe kommt, dass die Hausnummer überhaupt entwendet wurde, stellt sich die Frage, ob der Hauseigentümer denn eine Strafanzeige gegen unbekannt erstattet hat?

James T. Kirk, der sich über die Fachantwort außerordentlich gefreut hat und der sich noch mehr freuen würde, wen Norbert Hein das nächste Mal an einem Stammtischdonnerstag um 21:07 Uhr die Antwort live in die Runde einbringen würde. :wink:

P.S. Hat es sich für den betreffenden Verein denn gelohnt und darf ich meinen Verein für das nächste derartige Vergehen als Spendenempänger anmelden?? :wink:


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BeitragVerfasst: Sa 13.Dez 2008 18:51 
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Oberster Prügelknabe

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Oh Schreck! Schreck lass nach!!!

Bei der Kontrolle der Hausnummer an meinem Hause musste ich mit Erschrecken feststellen, dass sie nicht der Hausnummernverordnung der Stadt Gera entspricht.

In der Verordnung heißt es:
Zitat:
Befindet sich der Hauseingang an der Straßenseite, ist sie unmittelbar rechts neben der Eingangstür in Sichthöhe anzubringen.

Nun musste ich aber feststellen, dass mein Opa die Verordnung aus dem Jahre 2006 noch nicht vorausgeahnt hatte. Er hat die Nummer nicht rechts neben der Tür, sondern MITTIG AN der Tür angebracht.

Einfach abschrauben und rechts daneben anbringen ist nicht so einfach. Das würde dort, wo die Nummer jetzt hängt, einen Schandfleck ergeben, die letzten Anstriche wurden offensichtlich um die Nummer herum, aber nicht unter der Nummer ausgeführt.



Pfiffikus,
der nun überlegt, ob ein Bußgeld die preiswertere Alternative zur malermäßigen Instandsetzung der Tür wäre


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BeitragVerfasst: Sa 13.Dez 2008 20:35 
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Dauerbrenner
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Beiträge: 487
Rechts neben der Tür stimmt bei mir. Allerdings nur, wenn ich das Haus verlasse.


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BeitragVerfasst: So 14.Dez 2008 13:54 

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pfiffikus hat geschrieben:
Pfiffikus,
der nun überlegt, ob ein Bußgeld die preiswertere Alternative zur malermäßigen Instandsetzung der Tür wäre


Ich möchte mutmaßen, dass eine sichtbare Hausnummer, die vor Inkrafttreten der genannten Verordnung angebracht worden ist, nicht umgehängt werden muss. Das Bußgeld entbindet ja letztlich nicht von der Pflicht und deshalb ist das Bußgeld nicht als preiswertere Alternative tauglich. Nichts gegen eine malermäßige Instandsetzung der Tür; allerdings würde das Beharren auf ein Umhängen nach meinen Wertvortsellungen eher unverhältnismäßig sein und ein entsprechendes Bußgeld dementsprechend auch.

(Zum Stammtisch war ich bisher noch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass es im Januar klappen könnte.)


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BeitragVerfasst: Mo 15.Dez 2008 21:14 
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Norbert.Hein hat geschrieben:
...Stammtisch... Ich könnte mir vorstellen, dass es im Januar klappen könnte.)...


...ich mir auch - vor 100 jahren gingen die bürgermeister regelmäßig zu stammtischen... :wink:


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BeitragVerfasst: Di 16.Dez 2008 10:30 

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untermhäuser hat geschrieben:
Norbert.Hein hat geschrieben:
...Stammtisch... Ich könnte mir vorstellen, dass es im Januar klappen könnte.)...


...ich mir auch - vor 100 jahren gingen die bürgermeister regelmäßig zu stammtischen... :wink:


...und 100 Jahre weiter sind sie davon befreiter.

Gruß Phoenix66


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