holgersheim hat geschrieben:
1. wir nicht zulassen können, dass ein Bürger, der Jahrzehnte in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, im Falle der Arbeitslosigkeit nur noch einen Bruchteil seiner eingezahlten Beiträge zurück bekommt. Dies ist eine staatliche Enteignung von Eigentum.
Nein! Ähnlich, wie die Rentenversichserung ist die Arbeitslosenversicherung keine kapitalbildende Versicherung, sondern eine Umlagefinanzierte Versicherung.
Die Beiträge dieses Bürgers, die er jahrzehntelang eingezahlt hat, wurden zur Finanzierung der damals arbeitslos gewesenen verwendet. Wenn dieser Bürger heute arbeitslos würde, dann wird sein Arbeitslosengeld von den heutigen Arbeitslosen finanziert.
Die Beiträge des hier zitierten Bürgers wurden nicht veruntreut, wie hier suggeriert, sondern zweckentsprechend verwendet. Einer wie Oskar Lafontaine sollte das eigentlich wissen.
holgersheim hat geschrieben:
2. wir der festen Überzeugung sind, dass dieses Gesetz massiv gegen das Grundgesetz verstößt. Hier sei nur als ein Beispiel unter vielen hervorgehoben, dass auch in nicht ehelichen Partnerschaften das Einkommen des arbeitenden Partners dem arbeitslosen Partner in voller Höhe angerechnet wird, was zur Folge haben kann, dass dem arbeitslosen Partner kein Arbeitslosengeld II mehr bewilligt wird, obwohl keinesfalls sicher gestellt ist, dass der arbeitende Partner bereit ist, den anderen finanziell zu unterstützen.
Die Ehepartner haben aber ja dazu gesagt. Auf dem Standesamt haben sie vor Zeugen gelobt, in guten und in schlechten Zeiten füreinander einzustehen.
Der Staat profitiert zwar davon, belohnt dies aber mit günstigerer Besteuerung (Ehegattensplitting).
holgersheim hat geschrieben:
3. wir nicht akzeptieren können, dass ein Langzeitarbeitsloser, der seit Jahren eine private Vorsorge betreibt, gezwungen ist, sein erspartes Vermögen aufzubrauchen, bevor er Arbeitslosengeld II beziehen kann, während jemand, der keinerlei private Vorsorge getroffen hat, sofort diese Leistung erhält.
Dieser Punkt genießt meine uneingeschränkte Zustimmung.
holgersheim hat geschrieben:
5. es beschämend ist, dass Arbeitslose unter Androhung des Entzuges jeglicher Sozialleistungen gezwungen sind, jede Tätigkeit auch noch so gering qualifizierte anzunehmen und dies zum Teil auf der Basis von so genannten Ein-Euro-Jobs.
Da bleibt immernoch die Frage, wer die weniger qualifizierten Jobs erledigen soll. Woher sollen die benötigten Arbeitskräfte denn rekrutiert werden, wenn nicht aus den Millionen von Arbeitslosen?
Es gibt Modelle dafür. In Saudi-Arabien zum Beispiel. Dort engagiert man für weniger attraktive Arbeiten ausländische Gastarbeiter. Doch ein Blick in die öffentlichen Kassen in Deutschland zeigt, dass dieses Modell nicht auf Deutschland übertragbar ist.
Also, wer soll diese Jobs erledigen?
holgersheim hat geschrieben:
6. es nicht zu erkennen ist, dass dieses Gesetz neue Arbeitsplätze schafft, sondern eher zur Vernichtung von Arbeitsplätzen, zumindest von solchen, die nach Tarif bezahlt werden, beiträgt. Im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen arbeiten jetzt schon Menschen zu einem Euro die Stunde in bisher nach Tarif bezahlten Tätigkeiten.
Es liegt ein grober handwerktlicher Fehler des Gsetzgebers vor, wenn die Subventionen auch für solche Jobs bereitstehen, die eigentlich von tariflich bezahlten Arbeitskräften erledigt werden müssten. Ob daran die Koalition schuld ist oder ob die Opposition, die im Bundesrat die Mehrheit hat, den Gesetzentwurf so weit aufweichte, dazu fehlt mir die Detailkenntnis.