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 Betreff des Beitrags: Aufgepasst und Mitgemacht!
BeitragVerfasst: Mo 12.Nov 2007 14:56 
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Zur Optimierung der Buslinienführung in Untermhaus wird am Montag, den 19. November 2007 in der Feuerbachstraße zwischen Joliot-Curie-Straße und Otto-Dix-Straße die Richtung der Einbahnstraße gedreht.
Damit kann in diesen Straßenabschnitt nur noch von der Joliot-Curie-Straße aus eingefahren werden. Deshalb kommt es zu geringfügigen Veränderungen der Haltverbotsbereiche in der Feuerbachstraße. Für den 19. November 2007 ist in der Zeit von 9 bis 12 Uhr das Parken im betreffenden Straßenabschnitt untersagt.
Am gleichen Tag wird der Halteverbotsbereich vor dem Hotel in der Otto-Dix-Straße aufgehoben. Hier ist dann Kurzzeitparken mit Parkscheibe möglich. Grund dafür ist die neue Busfahrstrecke für die Schülerbeförderung in das Hofwiesenbad über den Parkplatz an der Parkstraße.
(Presseinfo Stadt)


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufgepasst und Mitgemacht!
BeitragVerfasst: Fr 18.Jul 2014 15:36 
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kati hat geschrieben:
Parkscheibe

Mal ne generelle Frage zum Parken mit Parkscheibe. Auf welche Zeit muss denn die Parkscheibe eingestellt werden wenn man ausserhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit ankommt? Z.B. wenn Parken mit Parkscheibe für eine Stunde erlaubt ist zwischen 8 Uhr und 19 Uhr und man kommt beispielsweise abends dreiviertel 9 an. Muss dann die Parkscheibe auf um 9 (nächster Strich, was nach
Paragraph 13 Absatz 2 StVO gefordert wird) gestellt werden oder auf um 8 (die Zeit wenn die Verwendung der Parkuhr wieder Pflicht wird, denn wenn man vor um 8 wieder abfährt braucht man ja gar keine Parkscheibe)?

Wenn man sich genau an die StVO hält kann man Schwierigkeiten bekommen, wie u.a. dieses Urteil bestätigt:
http://www.ksta.de/motorwelt/-urteil-pa ... 93880.html
Hier
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 86036.html
wird auch geahndet wenn die Parkscheibe auf eine Zeit gestellt wurde die vor der Anfangszeit der Beschränkung liegt, also in diesem Fall wird gar keine zusätzliche Zeit rausgeschunden.
In beiden Fällen wird also gefordert, die Parkscheibe auf die Anfangszeit der zeitlichen Beschränkung zu stellen wenn man ausserhalb dieser Zeit ankommt. Das klingt auch logisch, denn ansonsten wäre wegen der 12h-Einteilung der Parkscheibe auch gar nicht klar wann das Fahrzeug abgestellt wurde und ausserhalb der Zeitbeschränkung braucht man die Parkscheibe ja auch nicht. Aber wenn das so ist, dann müsste es doch mal irgendwo im Gesetz, also in der StVO denke ich, so niedergeschrieben sein. Hab ich aber nichts gefunden.

Daher die Frage, wo gibt es denn mal einen Gesetzestext der das schwarz auf weiss und ein für alle Mal genau festlegt? Also auf den man sich berufen und verlassen kann? Was handfestes sozusagen, keine allgemeines Gutdünkengelaber? Und ein Gesetz dass in Gesamtdeutschland gilt, also keine komischen Provinz-OLG-Entscheidungen in kryptischen Einzelfällen von denen am Ende niemand mehr was gehört haben will.


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufgepasst und Mitgemacht!
BeitragVerfasst: Fr 18.Jul 2014 16:26 
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Schick deine Frage doch mal an das Ordnungsamt deiner Stadt. Die Politessen müssten es wissen. 8)


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufgepasst und Mitgemacht!
BeitragVerfasst: Fr 18.Jul 2014 19:49 
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Auf der Parkuhr wird immer die Zeit des Eintreffens beim Parkplatz eingestellt.
Dabei darf auf die nächste Halbstunden-/Stundenmarkierung vorgestellt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Parkscheibe

Bild


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufgepasst und Mitgemacht!
BeitragVerfasst: So 20.Jul 2014 17:52 
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Hm, so stehts auch in der StVO. Ist ja aber anscheinend nicht immer zutreffend. Daher suche ich den Paragraphen und das Gesetzblatt in dem steht, daß man auf die Anfangszeit der Parkbegrenzung stellen muß. So urteilen doch die Gerichte, und die werden hoffentlich doch nicht gegen geltendes Recht (Paragraph 13 Absatz 2 StVO) urteilen. Irgendworauf müssen die sich ja berufen. Die Stelle finde ich aber nirgends.

@schotte, leider kenne ich keine Politessinin die ich fragen könnte, und selbst wenn würden die mir wohl keine Auskunft geben können (jemand mit Resten von Hirn hats ja nicht nötig als Zettelverteiler zu gehen) oder wollen. Einmal, da gings um was anderes, hat mir der freundliche Stadtbedienstete geantwortet, er dürfe mir keine Auskunft geben (muahahaha), ja, so macht man sich wichtig und kaschiert nebenbei noch sein Unwissen.


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