Hallo zusammen,
ich möchte hier an alle ehemaligen Garagenbesitzer apellieren,meinen
Aushang zulesen und sich zu entscheiden.Nach Ablauf der Übergangsregelung 2002 der Garagennutzung auf Pachtgrund hat sich
eine neue Situation ergeben,wodurch der Grundeigentümer berechtigt
ist,über seinen Grund und Boden inklusive der Bebauung entschädigungslos zu verfügen.Nach telefonischer Auskunft des Eigentümmer wäre er bis zum geplanten Verkauf des Grundstücks bereit
allen bisherigen Garagennutzern einen neuen Vertrag anzubieten.
Jede weitere Nutzung ohne neuen Vertrag wäre dann illegal,da der
alte Pachtvertrag aus der Vorwendezeit ungültig geworden ist.
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