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Spruch des Tages - 9.September
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Autor:  archivar [ Di 09.Sep 2003 8:48 ]
Betreff des Beitrags:  Spruch des Tages - 9.September


Geizhälse sind die Plage ihrer Zeitgenossen, aber das Entzücken ihrer Erben.
Fontane

Autor:  Lea [ Di 09.Sep 2003 9:25 ]
Betreff des Beitrags: 

so sie denn nicht enterbt oder besser noch enteignet werden!

Autor:  Barbara [ Di 09.Sep 2003 11:18 ]
Betreff des Beitrags: 

Lea hat geschrieben:
so sie denn nicht enterbt oder besser noch enteignet werden!


Und wer sollte sich deiner Meinung nach das enteignete Gesparte des Geizhalses aneignen?

Autor:  Lea [ Di 09.Sep 2003 17:56 ]
Betreff des Beitrags: 

es gibt genug menschen die sich mal wieder ueber eine warme suppe freuen wuerden.

Autor:  frieda [ Di 09.Sep 2003 18:35 ]
Betreff des Beitrags: 

wenn ich das richtig verstehe geht das aber nur wenn der nicht enterbte geizhals sein vermögen nicht vererbt an erbschleicher sondern an die heilsarmee :wink:

Autor:  Barbara [ Di 09.Sep 2003 19:03 ]
Betreff des Beitrags: 

Lea will doch den Geizhals schon zu Lebzeiten enteignen. Welcher Suppenkoch sollte dann das Gesparte bekommen? Heilsarmee wäre da schon recht ... da könnte dann der Enteignete, weil er dann ja arm und bedürftig geworden ist, auch eine warme Suppe kriegen.
:roll:

Autor:  pfiffikus [ Di 09.Sep 2003 22:21 ]
Betreff des Beitrags: 

Der Münzsammler freut sich über die schöne Münze, der Geizhals über das schöne Geld.

Autor:  Lea [ Mi 10.Sep 2003 8:30 ]
Betreff des Beitrags: 

der geizhals soll ja nicht alles hergeben muessen, aber alles was er im ueberfluss hat. kein mensch braucht z.b. hundert millionen euro oder fuenfundfuenfzigtausen hektar land fuer sich alleine. bei der bodenreform ist ja auch nur das was ueber dreissig hektar ging enteignet worden. war jedenfalls bei meinem urgrossvater so.
und 'enteignet' ist auch der falsche begriff, denn enteignen kann man nur das was dem zu enteignenden gehoert, sein eigen ist. das was sich die grosskopferten und die fuersten und dieses ganze ungeziefer ueber die jahrhunderte widerrechtlich von ihren 'untertanen' genommen bzw erpresst haben ist ja nicht deren eigentum, sie haben es einfach geklaut. insofern ist die rueckuebetragung nur gerecht und laengst ueberfaellig.

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