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Autor: | kati [ Mo 12.Dez 2011 15:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Nur nicht erwischen lassen! |
Sondershausen ( dpa/th ) - Weil sie ihren zweijährigen Sohn in den Po getreten hat, muss die Mutter nun gemeinnützige Arbeit leisten. Das Amtsgericht Sondershausen verurteilte die 20-Jährige nach Angaben vom Montag zu 60 Arbeitsstunden. Der Kleine war im August vergangenen Jahres vor einer Bäckerei aus dem Kinderwagen gestiegen und zum Nachbartisch gelaufen. Als der Kleine die Rufe der Mutter missachtete, zerrte sie ihn am Arm und trat ihn. Eine Zeugin, die sah, wie sich das Kind vor Schmerzen krümmte, zeigte den Vorfall an. Vor Gericht hatte die Mutter geäußert, ihr Kind noch nie getreten zu haben. Sie habe den Jungen nur etwas ruppig am Arm gefasst, da er auf die Straße laufen wollte. Das Urteil ist rechtskräftig. |
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