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BFH, Beschluss vom 27. 4. 2011, Aktenzeichen III B 62/ 10 https://www.untermhaus.ozongenie.de/forum/viewtopic.php?f=5&t=5213 |
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Autor: | pfiffikus [ Do 16.Jun 2011 18:07 ] |
Betreff des Beitrags: | BFH, Beschluss vom 27. 4. 2011, Aktenzeichen III B 62/ 10 |
Hier ein Auszug aus dem Beschluss: "Ein Gericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt. Aus dem Vortrag, einer der Richter habe unmittelbar nach Verhandlungsbeginn den Kopf mit Hand und Ellenbogen auf dem Tisch abgestützt, die Augen geschlossen, den Kopf leicht in Richtung Fenster gewandt, habe über den gesamten Verlauf der mündlichen Verhandlung regungslos in dieser Position verharrt und sich in keiner erkennbaren Weise an der mündlichen Verhandlung beteiligt, kann nicht mit Sicherheit geschlossen werden, der Richter habe geschlafen oder sei in anderer Weise "abwesend" gewesen (z. B. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2009 X B 202/ 08, BFH/ NV 2009, 1659, m. w. N.). Das Schließen der Augen kann auch Zeichen besonderer Konzentration sein (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1999 VIII R 17/99, BFH/ NV 1999, 1491), aus der der Richter beim Hereintragen von Postkisten unter nach dem Vortrag des Klägers erheblicher Geräuschentwicklung aufschreckte, während er sich im Übrigen dem Wesentlichen widmete und dem laut Kläger-Vortrag von den übrigen in der mündlichen Verhandlung anwesenden Personen mit Erheiterung aufgenommenen Magenknurren des Steuerberaters keine Beachtung schenkte. Im Übrigen haben die Sitzungsvertreter keinen Anlass gesehen, den Vorsitzenden auf eine von Beginn der Verhandlung an eingeschränkte Beteiligung des Richters an der Verhandlung aufmerksam zu machen. Die Vertreter des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt - FA -) haben ausweislich der Stellungnahme des FA nicht bemerkt, dass einer der Richter geschlafen habe." Pfiffikus, dem jetzt gleich ganz schläfrig wird |
Autor: | archivar [ Do 16.Jun 2011 19:53 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BFH, Beschluss vom 27. 4. 2011, Aktenzeichen III B 62/ 1 |
Und was, lieber pfiffikus, willst du uns mit diesem Beitrag sagen? Über Zustände an deutschen Gerichten muss man ja wohl nichts mehr sagen, und das es sogar eine Definition gibt, was Schlafen und besondere Konzentration ist, ist einfach nur lächerlich und kann so nur in Deutschland passieren. |
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