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Hortgebühren
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Autor:  Tashina [ Do 02.Nov 2006 16:19 ]
Betreff des Beitrags:  Hortgebühren

Folgende Situation: Wie Ihr ja wißt, habe ich ALG II bezogen und war von den Hortgebühren meines Sohnes befreit. Nun arbeite ich wieder seit ein paar Monaten und bekomme zu meinem Gehalt ergänzend ALGII. Nun muß ich, lt Bescheid, 18 € Personalkosten und 10,23 € Betriebskosten zahlen, zusammen also 28,23 pro Monat. Im Thüringer Hortgesetz sind die Personalkosten eindeutig hinterlegt, aber die Betriebskosten kann jeder Schulträger festlegen, wie er will.Weiß jemand von Euch, wie bzw nach welchen Kriterien das berechnet wird? Der nichtermäßigte Satz wäre für die Betriebskosten 20,45 € und 36 € Personalkosten.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.....

Autor:  untermhäuser [ Do 02.Nov 2006 20:10 ]
Betreff des Beitrags: 

wir zahlen für unsere große 67,00 euro hortgebühren (31 euro hort + 36 euro personalkosten) - und das ist der nichtermäßigte satz, den man in gera zahlt...

Autor:  Tashina [ Sa 04.Nov 2006 10:48 ]
Betreff des Beitrags: 

oje, das ist noch eine ganze Ecke mehr.......ich würde diese Gebühren ja wirklich einsehen, wenn ich auch das entsprechende Gehalt dazu hätte. Wie würde Lea so schön sagen? "REVOLUTION!!!!"

Autor:  holgersheim [ So 05.Nov 2006 11:57 ]
Betreff des Beitrags: 

Hallo Tashina schau mal ob dir das weiter hilft.

http://www.erfurt.de/imperia/md/content ... n/4115.pdf

Autor:  Tashina [ Mo 06.Nov 2006 13:07 ]
Betreff des Beitrags: 

Hallo Holgersheim, danke für den Link, so hab ich mal einen Richtwert, an dem ich ansetzen kann

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