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 Betreff des Beitrags: Jugendschutz verschärft
BeitragVerfasst: Di 01.Apr 2003 7:09 
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otz-online am 01.04.03

Jugendschutz ist ab heute verschärft

Gera (-um-). Schärfere Jugendschutzbestimmungen werden heute wirksam. Vor allem Behörden, Gaststätten und Internetcaf-s sowie der Handel werden mit den Neuregelungen konfrontiert sein, erläuterte gestern Geras Jugendamtsleiter Dirk Ferensen.

Die neuen Medien haben die Bestimmungen überholt, Internet und Computerspiele wurden so zu einer Grauzone im Jugendschutz. So galten bisher zwar Altersempfehlungen für Computerspiele. Doch erst ab heute müssen die Händler kontrollieren, dass beispielsweise Spiele, die erst ab 18 Jahre freigegeben sind, nicht an Minderjährige verkauft werden.

Konsequenzen hat das ebenfalls für die Betreiber von Internetcaf-s. Sie müssen gegebenenfalls bauliche Veränderungen vornehmen, dass nicht etwa ein 12-Jähriger einem 18-Jährigen über die Schulter schauen kann, wie der gerade Seiten mit Inhalten betrachtet, die nur für Erwachsene erlaubt sind. Im Einzelfall müsse geprüft werden, ob getrennte Räume vorzuschreiben sind oder ein Sichtschutz reicht, so der Jugendamtsleiter.

Ob denn die Stadt Gera mit gutem Beispiel voran geht und ihre Internet-Plätze in der Bibliothek jugendschutzgerecht umbaut, wollte unsere Redaktion von Hans-Jürgen Lippold, dem Kinder- und Jugendschutzbeauftragten der Stadt, wissen.

Doch er sieht keinen vorrangigen Handlungsbedarf. In der Bibliothek würden jedenfalls die einschlägigen Seiten nicht aufgerufen, glaubt er. Und außerdem sei durch das Personal die Aufsicht gewährleistet. Ein Argument, das die Betreiber privater Internetcaf-s aufgreifen würden, ahnte wohl Oberbürgermeister Ralf Rauch (parteilos), als er zusagte, kostensparend in städtischen Einrichtungen die notwendigen Vorkehrungen treffen zu wollen.

Eine weitere Regelung, die ab heute gilt, wird in Ostdeutschland kaum als neu empfunden: Der Verkauf von Tabakwaren ist erst an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt. Das war bereits in der DDR so. Doch in der Bundesrepublik galt bis gestern: Rauchen durfte in der Öffentlichkeit erst, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, während für den Kauf von Tabakwaren keine Altersbegrenzung bestand. Frei zugänglich sind vorläufig weiterhin Zigaretten aus Automaten, weil der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2007 eingeräumt hat.

Der Geraer Kinder- und Jugendschutzbeauftragte baut auf die gute Zusammenarbeit mit Ordnungsamt und Polizei, damit diese und weitere Neuregelungen durchgesetzt werden. Appelliert wird zuerst an die Einsicht in der Bevölkerung, dem Jugendschutz die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Das öffentliche Bewusstsein zu schärfen, das will in diesem Monat der kriminalpräventive Beirat der Stadt erörtern, kündigte Oberbürgermeister Rauch an.


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